Bevor das Filmförderungsgesetz am 22. Mai ins Kabinett geht, hat die BKM einen überarbeiteten Entwurf vorgelegt, der etliche nennenswerte Änderungen beinhaltet – vor allem zur Aufteilung der Einnahmen, der Filmabgabe der Kinos, den Sperrfristen, der Vertretung der Plattformen, der Geschlechtergerechtigkeit und der Berücksichtigung von Festivals. SPOT skizziert die Änderungen exklusiv.