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Strafprozess gegen Alec Baldwin eingestellt

Überraschung im Prozess gegen Alec Baldwin wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung: Die zuständige Richterin stellte das Verfahren ein – wegen einer groben Verfehlung seitens der Strafverfolgung. Strafrechtlich dürfte Baldwin damit nicht mehr belangt werden können – zivilrechtlich könnte es vor Gericht jedoch weitergehen.

Alec Baldwin fiel bei Verkündung der Entscheidung seinem Anwalt Alex Spiro in die Arme. (Credit: IMAGO/ZUMA Press/Ramsay de Give)

Alec Baldwin bleibt ein freier Mann: Eine drohende Strafe von bis zu 18 Monaten Haft wegen fahrlässiger Tötung ist vom Tisch – und das vermutlich dauerhaft, wie Rechtsexperten übereinstimmend urteilten. Ihrer Ansicht nach steht die gestern erfolgte Einstellung des Strafrechtsprozesses vor einem Gericht in New Mexiko einer neuerlichen Anklage entgegen.

Die Entscheidung war ein Paukenschlag, denn bis zuletzt galt als völlig offen, ob Baldwin wegen des Todes von Kamerafrau Halyna Hutchins verurteilt würde. Diese war von einem Schuss tödlich verletzt worden, der sich 2021 bei Proben am Set des Low-Budget-Westerns „Rust“ aus einem von Baldwin gehaltenen Revolver gelöst hatte, in dem scharfe Munition steckte. Im Zentrum des Prozesses stand dabei nicht nur die Frage, wie weit die Sorgfaltspflicht von Baldwin, der nicht nur als Hauptdarsteller, sondern auch als Produzent fungiert, reichte – und ob er den Abzug aktiv betätigt hatte. Vieles spricht dafür, Baldwin bestreitet es. Geklärt wird die Frage nun wohl nicht mehr werden – zumindest nicht in einem Strafprozess. Denn eine zivilrechtliche Schadenersatzklage kann nicht nur weiterhin verfolgt werden – sondern wurde von Hutchins‘ Witwer bereits angekündigt. Aussichtlos ist diese keineswegs. Zum einen ist die Einstellung des Verfahrens nicht mit einem Freispruch gleichzusetzen, zum anderen würde selbst ein solcher einer zivilrechtlichen Niederlage nicht per se im Weg stehen – siehe etwa den Fall O.J. Simpson als wohl bekanntestes Beispiel.

Wie aber kam es zur Einstellung? Nach Auffassung der Richterin hat die Strafverfolgung der Verteidigung vorsätzlich Beweismaterial vorenthalten – konkret geht es um eine weitere scharfe Patrone, die aus einem Patronengurt vom Set stammen soll. Die Frage, wie die scharfe Munition überhaupt auf das Set gelangte, ist bislang ungeklärt – und derart fundamental, dass womöglich auch der Schuldspruch gegen Waffenmeisterin Hannah Gutierrez-Reed, die im April zu 18 Monaten Haft verurteilt worden war, angefochten werden könnte.