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HDF, FSK und SPIO mit gemeinsamem Appell

Das Elternprivileg bei Kinofreigaben rückt aktuell wieder stark in den Fokus. Genauer gesagt: Die nicht nachvollziehbare Beschränkung auf die FSK 12. HDF, FSK und SPIO rufen nun auch die Öffentlichkeit zur Unterstützung für eine Reform auf.

Veraltete Jugendschutzregeln im Kino sorgen aktuell wieder für zahlreiche lange Gesichter. (Credit: Universal Pictures)

Diskussionen an der Kinokasse über Altersfreigaben sind leider kein neues und auch kein allzu seltenes Phänomen – wenngleich nur wenige davon in kompletten Entgleisungen münden. Gehäuft tritt das Problem bei Animationsfilmen auf – und „Ich – Einfach unverbesserlich 4“ ist mit einer Altersfreigabe Ab 6 leider wieder so ein Fall. 

Denn anders als für die FSK 12 existiert hierfür kein Elternprivileg, das es erlauben würde, auch jüngeren Besucherinnen und Besuchern in entsprechender Begleitung den Kinobesuch zu ermöglichen. 

Tatsächlich traten im Zusammenhang mit gerade diesem Film Beschwerden derart häufig auf, dass HDF Kino, FSK und SPIO nun erneut gemeinsam und diesmal öffentlich um Unterstützung für die Forderung nach einer Ausweitung der Regelung werben. Konkret darum, die Sonderregelung für die FSK 12 auch auf die Freigabestufen FSK 6 und FSK 16 auszuweiten. 

„Der vierte Teil der bekannten Animationsfilmreihe mit den gerade bei kleinen Kindern beliebten Minions ist geradezu prädestiniert für einen Besuch mit der ganzen Familie. Eltern in Begleitung ihrer Kinder abweisen zu müssen ist für die Kinos ein unhaltbarer Zustand. Die Diskussionen an der Kasse zeigen, dass sich Eltern bevormundet fühlen und kein Verständnis für die Regelung haben“, so Kim Ludolf Koch, Geschäftsführer Cineplex Deutschland.

Stefan Linz, Geschäftsführer der FSK ergänzt: „Der Unmut der Eltern ist absolut verständlich. Bei der Prüfung von Filmen müssen wir immer auch die jüngsten einer Altersgruppe in den Blick nehmen. In der Altersgruppe von 0 bis 6 Jahren sind dies Kleinkinder, die vielleicht zum ersten Mal einen Film auf großer Leinwand sehen und ganz anders reagieren als z.B. medial erfahrenere 5-jährige. Auf der FSK-Homepage können Eltern Kurzbegründungen zu den Freigaben aller aktuellen Filme einsehen, um selbst einzuschätzen, welcher Film sich für ein gemeinsames Filmerlebnis eignet. Unsere Erfahrungen mit dem elternbegleiteten Kino bei Filmen ab 12 Jahren zeigt, dass Eltern von dieser Möglichkeit nur sehr maßvoll und wohlüberlegt Gebrauch machen.“

Und auch ein weiteres Argument spricht für eine Reform: So sei, wie dies HDF, FSK und SPIO betonen, die gemeinsame Filmrezeption von Eltern und Kindern „eine ideale Ausgangsposition für eine gutes Aufwachsen mit Medien und das Erlernen von Medienkompetenz“.

Die HDF-Vorsitzende Christine Berg betont: „Um ein positives Filmerlebnis für alle Altersgruppen zu gewährleisten, ist praktischer und effektiver Jugendmedienschutz für die Kinos eine Selbstverständlichkeit. Die Überregulierung und Bevormundung von Eltern im Kino im Unterschied zur Filmauswahl im Fernsehen oder per Streaming ist nicht mehr zu rechtfertigen. Sie schadet den Kinos und untergräbt die Akzeptanz des Jugendschutzes genau dort, wo er am wichtigsten ist: bei Familien mit kleinen Kindern.“

Eltern sind aufgerufen, ihre Anregungen zur Weiterentwicklung des Jugendschutzgesetzes an das zuständige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend oder Bundestagsabgeordnete im zuständigen Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu senden.