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Elf Mio. mehr für kulturelle Filmförderung

Der Entwurf für den Bundeshaushalt 2025 wurde im Kabinett beschlossen. Die kulturelle Filmförderung des Bundes soll demnach nicht nur 2025, sondern auch in den beiden Folgejahren gestärkt werden. Abgesegnet wurde zudem das Wirtschaftsdynamisierungpaket als entscheidende Grundlage eines neuen Anreizsystems. Und auch für die Kinoförderung gibt es mehr Geld.

Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Credit: Kristian Schuller)

Das Bundesskabinett hat in seiner heutigen Sitzung den Entwurf für den Bundeshaushalt 2025 beschlossen – und damit nach Einschätzung von Kulturstaatsministerin Claudia Roth auch ein Zeichen für die Kultur gesetzt.

Für den Bundeskulturetat sollen 2025 demnach insgesamt gut 2,2 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Damit könne der Kulturetat trotz angespannter Haushaltslage sogar einen leichten Aufwuchs im Vergleich zum Regierungsentwurf für 2024 verzeichnen.

Dazu Claudia Roth: „Mit dem Regierungsentwurf zum Kulturhaushalt 2025 erweist sich die Bundesregierung gerade in diesen herausfordernden Zeiten als verlässlicher Förderer unserer Kultur- und Medienlandschaft. Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen können wir die kulturpolitischen Ziele des Koalitionsvertrages weiter voranbringen.“

Zugleich hebt die BKM hervor, dass die Bundesregierung mit dem ebenfalls heute erfolgten Beschluss des Wirtschaftsdynamisierungpakets (in Form des Dokuments von Anfang Juli) „ausdrücklich die wichtige Rolle der Filmwirtschaft und der Games als zentrale Bereiche für die Kreativwirtschaft und die wirtschaftliche Dynamisierung“ anerkenne. Wie bereits berichtet, schafft die diesbezügliche Einigung das Fundament für die Schaffung eines automatisierten, steuerbasierten Zulagensystems als neue Anreizförderung für die Filmwirtschaft, mit der Deutschland international wieder konkurrenzfähiger gemacht werden soll. Die konkrete Ausarbeitung dieses Modells erfordert die Beteiligung der Länder, ein konkreter Entwurf wurde unlängst für September in Aussicht gestellt. Vorsorglich sei darauf hingewiesen, dass die geplante Fördersäule einer Investitionsverpflichtung nicht mit Haushaltsmitteln hinterlegt wäre – und daher in diesem Kontext auch keine Erwähnung finden kann.

Zu Einzelposten im BKM-Etat hatte SPOT bereits gestern auf Basis des Haushaltsentwurfs exklusiv berichtet, (u.a. auch zu den für eine Fortführung von DFFF & GMPF vorgesehenen Mitteln, die in der Pressemitteilung der BKM keine Erwähnung finden). Im Anschluss an den Kabinettsbeschluss gab die BKM unter anderem folgendes bekannt:

Die kulturelle Filmförderung wird demnach um 11,3 Mio. Euro ab 2025 aufgestockt werden. Formal liegt der Aufwuchs (wie berichtet) bei über 18 Mio. Euro, denn in diesem Posten („Einzelmaßnahmen deutscher Film“) finden sich – wie vermutet – auch Mittel für die Kinoförderung in Höhe von sieben Mio. Euro, die zuvor an anderer Stelle im Haushalt verortet waren. Neu ist: In 2026 und 2027 soll jeweils ein Aufwuchs von zwei Mio. Euro pro Jahr für die kulturelle Filmförderung hinzukommen. Brancheninformationen zufolge sollen sich die sieben Mio. Euro Kinoförderung übrigens zusätzlich zu den 1,8 Mio. Euro für den Kinoprogrammpreis der BKM verstehen – verteilt werden sollen sie über ein Referenzsystem, das zwar nicht der von der AG Kino-Gilde gewünschten Programmkinoklassifizierung entsprechen dürfte, sich aber zumindest an eine solche anlehnen könnte.

Lob für den Haushaltsentwurf kam umgehend von der Produktionsallianz: „Mit dieser Entscheidung setzt die Bundesregierung den Rahmen, damit die geplante Reform auch für den künstlerischen Film zum Erfolg wird – mit einer gestärkten Entwicklungs- und einer neuen Talentfilmförderung“, hieß es auf sozialen Medien. „Trotz schwieriger Haushaltslage setzt die Bundesregierung ein gutes und starkes Signal für die deutsche Filmwirtschaft 2025“, so die Vorsitzende der Kinosektion, Produzentin Janine Jankowski.

Der KulturPass soll unterdessen auch 2025 fortgeführt werden – wobei die Details aktuell noch unklar sind. Im Haushaltsentwurf war für 2025 kein Soll hinterlegt, dass die Berechtigten des Jahrgangs 2006 ihr Guthaben von 100 Euro (bei rechtzeitiger Anmeldung) auch 2025 nutzen können, stand bereits fest.

Natürlich steht der Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2025 noch unter dem Vorbehalt der weiteren Haushaltsaufstellung, insbesondere des parlamentarischen Verfahrens – für das noch etliche Änderungen erwartet werden. Die Entwürfe für den Bundeshaushalt 2025 und einen Nachtragsetat für 2024 sollen in der zweiten Septemberwoche im Bundestag beraten werden. Der Nachtrag soll dann am 8. November, der Etat für 2025 am 29. November beschlossen werden.