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Deutscher Filmpreis künftig undotiert

Paukenschlag nach dem Kabinettsbeschluss zum Bundeshaushalt: Der Deutsche Filmpreis soll künftig undotiert vergeben werden. Bisherige Mittel fließen in die kulturelle jurybasierte Filmförderung. Konkret beziffert wurde nun auch ein Etat für die gemeinsame Talentfilmförderung von Bund und Ländern – und die BKM hatte Neuigkeiten zu Kino- und Verleihförderung.

Kulturstaatsministerin Claudia Roth bei der Verleihung des Deutschen Filmpreises 2024 (Credit: Eventpress / Deutscher Filmpreis 2024)

Die Bundesregierung plant, die Mittel für die kulturelle jurybasierte Filmförderung des Bundes deutlich zu erhöhen. Konkret soll die kulturelle Filmförderung um 11,3 Millionen Euro ab 2025 aufgestockt werden. In 2026 und 2027 soll ein Aufwuchs von je zwei Millionen jährlich für die kulturelle Filmförderung hinzukommen. So weit, so bekannt.

Ein Paukenschlag erfolgt unterdessen im Detail. Denn wie die BKM heute in Erläuterungen zu ihrem (geplanten) Etat bekanntgab, wird der Deutsche Filmpreis künftig undotiert vergeben, die bisherigen drei Mio. Euro an Preisgeldern fließen demnach in die kulturelle jurybasierte Filmförderung.

Konkret heißt es dazu:

„Ab 2025 sollen rund 7,5 Millionen Euro zusätzlich für die jurybasierte Produktionsförderung für kurze und programmfüllende Filmvorhaben zur Verfügung gestellt werden. Der Gesamtetat hierfür beträgt dann 18 Millionen Euro. Bis 2027 ist eine weitere Steigerung um 2 Millionen Euro auf insgesamt 20 Millionen Euro geplant. Mit der Stärkung der kulturellen jurybasierten Filmförderung wird so insbesondere für anspruchsvolle und künstlerisch herausragende Filmvorhaben eine qualitätsorientierte Fördermöglichkeit erhalten und ausgebaut. Um die zentrale Funktion dieser Förderung für den kulturell anspruchsvollen Film zusätzlich zu stärken, werden die bisher im Rahmen des Deutschen Filmpreises als Prämien ausgereichten Haushaltsmittel in Höhe von rund 3 Millionen Euro zukünftig in die kulturelle jurybasierte Filmförderung fließen. Die Mittel bleiben so in voller Höhe für die Unterstützung anspruchsvoller deutscher Filmvorhaben erhalten. Der Deutsche Filmpreis gleicht sich als dann undotierter Preis den internationalen Filmpreisen wie dem Oscar an.“

Neuigkeiten gab es seitens der BKM auch zur geplanten eigenständigen, gemeinsam von Bund und Ländern zu tragenden Talentfilmförderung. Für diese seien im Haushalt zusätzlich zur regulären Produktionsförderung 7,2 Mio. Euro vorgesehen, die bis 2027 auf bis zu 8,5 Mio. Euro erhöht werden sollen. Ziel sei es, „einen exklusiven Förderbereich für den filmischen Nachwuchs und dessen erste Schritte in die Professionalisierung einzurichten“. Die Talentförderung soll – wie schon zu Beginn der Reformdebatte geplant – beim Kuratorium junger deutscher Film angesiedelt werden. Antragsberechtigt sollen hier ausschließlich Nachwuchsprojekte bis zu einer verbindlichen Budgetobergrenze sein. Nachwuchsprojekte mit „größeren, konkurrenzfähigen Produktionsvolumina“ sollen dagegen ausschließlich in der jurybasierten Produktionsförderung antragsberechtigt sein.

„Erheblich aufgestockt“ werde – als ein weiterer Schwerpunkt der Reform – auch die Entwicklungsförderung. Hierfür sollen im kommenden Jahr 4,5 Mio. Euro zur Verfügung stehen, bis 2027 solle das Budget auf bis zu fünf Mio. Euro erhöht werden. „Mit dem vorgesehenen Aufwuchs kann die Entwicklungsförderung des Bundes nun maßgeblich dazu beigetragen, Filmstoffe in konkurrenzfähiger Kinoqualität bis hin zur Produktionsreife zu entwickeln. Hinzu kommen verschiedene Maßnahmen zum Ausbau und zur Modernisierung der Entwicklungsförderung, wie die Einführung einer Treatment- und einer Projektentwicklungsförderung“, heißt es dazu aus dem Büro von Claudia Roth.

Eine Erhöhung erfährt – mit dem Ziel der „Erhöhung der Sichtbarkeit des künstlerisch-kreativen deutschen Kinofilms“ auch die jurybasierte Verleihförderung. Diese werde demnach um 1,4 auf insgesamt zwei Mio. Euro erhöht. Profitieren sollen von dieser Maßnahme vor allem kleinere Verleihunternehmen „mit einem künstlerisch ausgerichteten Portfolio, die im Referenzsystem nach dem Filmförderungsgesetz unter Umständen keine ausreichende Berücksichtigung finden“. Auch die Vermarktung des deutschen Films im Ausland über German Films soll mit einer zusätzlichen Million Euro ausgebaut werden.

Modernisiert und fortentwickelt soll auch die Kinoförderung des Bundes werden – wobei die Formulierung in der Pressemitteilung offenbar ungeschickt gewählt wurde. Dort heißt es: „Der Kinoprogrammpreis wird dabei zunächst fortgeführt. Die bisher für das Zukunftsprogramm Kino bereitgestellten Mittel in Höhe von sieben Mio. Euro stehen weiterhin für die Kinoförderung zur Verfügung. Es soll im Rahmen der Filmreform aber eine mehr am Programm der Kinos und den Zielen der kulturellen Filmförderung der BKM orientierte Referenzförderung für die Kinos eingeführt werden.“

Zum einen betrug der (binnen 20 Sekunden ausgeschöpfte) ZPK-Etat in diesem Jahr nicht sieben, sondern zehn Mio. Euro. Zum anderen gibt es nach Brancheninformationen gesicherte Informationen, wonach Plan sei, diese sieben Mio. Euro im Rahmen der selektiven kulturellen Förderung zu vergeben und im parlamentarischen Verfahren zusätzlich auf eine Fortführung des ZPK hinzuwirken. Im Raum steht – dies wiederum gerüchtehalber – derzeit eine Summe von etwa 15 Mio. Euro.