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Deutsche Filmakademie zeigt Verständnis für Entscheidung der BKM

Im dem von Kulturstaatsministerin Claudia Roth vorgelegten Etatplan für die kulturelle Filmförderung ist vorgesehen, dass der Deutsche Filmpreis künftig undotiert vergeben wird und die bisherigen Preisgelder in Höhe von drei Mio. Euro in die kulturelle jurybasierte Filmförderung fließen. Eine Entscheidung, mit der die Deutsche Filmakademie in einer Stellungnahme mit Verständnis reagiert hat. 

Alexandra Maria Lara und Florian Gallenberger, Präsidenten der Deutschen Filmakademie (Credit: Florian Liedel/Deutsche Filmakademie)

Die Entscheidung von Kulturstaatsministerin Claudia Roth, dass der Deutsche Filmpreis künftig undotiert vergeben wird und die Mittel in die selektive Filmförderung fließen, ist bei der Deutschen Filmakademie auf Verständnis gestoßen. Die wirtschaftliche Bedeutung des Deutschen Filmpreises für die Filmschaffenden werde dadurch aufrechterhalten, dass die nominierten und ausgezeichneten Filme bei der FFA-Referenzfilmförderung künftig von einem höheren Referenzpunktwert profitieren würden.

Die Stellungnahme im Wortlaut:

„Die BKM hat im Zuge der Filmförderreform entschieden, die Preisgelder zum Deutschen Filmpreis künftig als Teil der jurybasierten Produktionsförderung der BKM umzuwidmen.

Die Filmpreis-Dotierungen waren für die ausgezeichneten Filmschaffenden wichtige Mittel, die für die Entwicklung und Herstellung neuer Filmprojekte eingesetzt wurden und damit herausragende Leistungen gewürdigt und deren Folgeprojekte unterstützt haben.

Die Deutsche Filmakademie setzt sich in engem Austausch mit den anderen Branchenverbänden und der BKM für eine wegweisende und umfassende Reform der Filmförderung ein, die dringend notwendig ist, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Films zu erhalten. Aus diesem Grund verstehen wir, dass die BKM ihre Mittel künftig bündeln will und damit den Etat der selektiven BKM-Förderungen deutlich aufstockt. Neben anderen wichtigen Eckpfeilern, wie dem Anreizmodell und der Investitionsverpflichtung, ist die kulturelle, selektive BKM-Förderung der wichtigste Baustein, um die Entwicklung und Herstellung künstlerisch bedeutsamer Filme in Deutschland zu gewährleisten und wird durch die Verlagerung der Filmpreismittel in dieser besonderen Funktion weiter gestärkt.

Angesichts der Tatsache, dass die nominierten und ausgezeichneten Filme des Deutschen Filmpreises zukünftig bei der FFA-Referenzförderung von einem deutlich höheren Referenzpunktwert profitieren, wird auch die wirtschaftliche Bedeutung des Deutschen Filmpreises für die Filmschaffenden aufrechterhalten.

Wir teilen als Branche mit der BKM das Ziel, den deutschen Film zu stärken, ihn wettbewerbsfähig und sowohl kulturell als auch wirtschaftlich beim Publikum erfolgreich zu machen. Wir sind zuversichtlich, dass diese Ziele mit der Reform erreicht werden können.

Der Deutsche Filmpreis – die Lola – wird auch in Zukunft von der Deutschen Filmakademie in feierlichem Rahmen vergeben und ist künftig, genau wie der Oscar®, der Bafta, der César, der European Film Award und die Preise der anderen europäischen Filmakademien, undotiert.“

Im kommenden Jahr findet die Verleihung des deutschen Filmpreises am 9. Mai in Berlin statt.