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AG Kurzfilm: „Der Kurzfilm kommt erneut zu kurz“

Die AG Kurzfilm hat die unzureichende Förderung von Kurzfilmen im jetzt beschlossenen Bundeshaushalt kritisiert und sich mit konkreten Forderungen an die Mitglieder des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Kultur und Medien im Deutschen Bundestag gewandt.

Der aktuelle Vorstand der AG Kurzfilm (v.l.): Alexandra Gramatke, Karsten Matern, Amrei Keul und Andrea Wink (Credit: Nicolas Gebbe)

„Der Kurzfilm kommt erneut zu kurz“ – so ist eine Pressemitteilung zum jetzt beschlossenen Bundeshaushalt übertitelt, in der die AG Kurzfilm „trotz der erfreulichen Aufstockung des Haushalts für die kulturelle Filmförderung“ weiter die unzureichende Förderung von Kurzfilmen beanstandet.

Alexandra Gramatke, Vorstandsmitglied der AG Kurzfilm, fordert: „Der deutsche Kurzfilm ist international sehr erfolgreich, obwohl die Bedingungen für Stoffentwicklung, Produktion und Verbreitung im europäischen Vergleich denkbar schlecht sind. Es ist an der Zeit, den Filmschaffenden, die sich für die kurze Form entschieden haben, auf Augenhöhe zu begegnen und sie an der großen Reform der Filmförderung teilhaben zu lassen.

Jana Cernik, Geschäftsführerin der AG Kurzfilm, formuliert erste Forderungen:  „Wir wollen sicherstellen, dass der Kurzfilm Zugang zu mehr Bereichen der neuen Förderstruktur erhält als bisher, um der gravierenden Selbstausbeutung der Kurzfilmschaffenden ein Ende zu setzen. Wir plädieren für eine Gleichbehandlung des Kurzfilms mit dem programmfüllenden Film in puncto faire Vergütung von Filmschaffenden insbesondere im Produktionssektor sowie einer vereinfachten Abspielförderung von Kurzfilm im Kino.“

Mit weiteren Forderungen hat sich die AG Kurzfilm an die Mitglieder des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Kultur und Medien im Deutschen Bundestag gewandt.

Darin wird u.a. die Erhöhung des Gesamtvolumens in der Produktionsförderung von den geplanten 500.000 Euro auf mindestens eine Mio. Euro gefordert. So könne die Gesamtzahl der geförderten Kurzfilmprojekte von zwölf auf 16 erhöht werden. 

Bei der Referenzmittelförderung forder die AG Kurzfilm die Erhöhung des Prozentsatzes des Fördermitteletats für Referenzförderung bei Kurzfilmen von 1,5 auf drei Prozent, womit nicht mehr Filme gefördert werden, sondern die geförderten Filme mit „fairen Budgets“ ausgestattet werden sollen. 

Zudem fordert die AG Kurzfilm u.a. den Zugang zum Steueranreizmodell und zur Entwicklungsförderung, was aktuell noch nicht der Fall ist. 

Die Forderungen der AG Kurzfilm im Überblick