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Super RTL und Nickelodeon fusionieren nicht

Nachdem das Bundeskartellamt nach eingehender Prüfung beabsichtigt, den geplanten Zusammenschluss von Super RTL und Nickelodeon zu untersagen, wurde ein entsprechender Antrag zurückgenommen.

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Super RTL wird nicht mit Nickelodeon fusionieren (Credit: Paramount Global)

Die geplante Zusammenlegung von Super RTL und Nickelodeon wird nicht stattfinden. Wie das Bundeskartellamt erklärt, habe man RTL und der Nickelodeon-Mutter Paramount mitgeteilt, dass man beabsichtige, den Zusammenschluss zu untersagen, woraufhin die entsprechende Anmeldung zurückgenommen worden sei. 

Wie das Bundeskartellamt in seiner Mitteilung betont, sei bei der „fusionskontrollrechtlichen Prüfung“ in erster Linie der Bereich Werbung der betroffenen Angebote von Bedeutung gewesen. Nachfragen bei „praktisch allen“ Werbetreibenden im Kinderbereich hätten ergeben, dass es eine spezielle Nachfrage nach Bewegtbildwerbeflächen gibt, auf denen Kinder im Alter von drei bis 13 Jahren zielgerichtet und sicher erreicht werden können. 

Führender Kinderfernsehanbieter, so das Bundeskartellamt, sei „mit großem Abstand“ Super RTL, das durch die Hinzunahme von Nickelodeon noch deutlich hinzugewinnen würde.

Angesichts der auch medienrechtlichen Dimension des Vorhabens von RTL und Paramount hat das Bundeskartellamt wie für solche Fälle vorgesehen auch die Einschätzung der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) eingeholt. Die KEK hat hinsichtlich des betroffenen Bereichs ähnliche Überlegungen angestellt wie das Bundeskartellamt und ebenfalls eine starke Position von RTL im Kinderbereich identifiziert. Da die KEK maßgeblich den Zuschauerbereich betrachtet und es dort mit Angeboten wie dem KiKA weitere (starke) Alternativen für Kinder gibt, hat sie unter Vielfaltsgesichtspunkten aber keine zusätzlichen Einwände gegen das Vorhaben erhoben.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erklärt: „Das von RTL und Paramount geplante Zusammenschlussvorhaben hätte den Bereich der Bewegtbildwerbung für die Zielgruppe Kinder von drei bis 13 Jahren betroffen. Dieser Werbemarkt weist nach den Ermittlungen so deutliche Besonderheiten auf, dass er von sonstiger Werbung abzugrenzen war. Es gibt nur eine sehr begrenzte Zahl von Unternehmen, die speziell auf Kinder ausgerichtete Werbeflächen anbieten, allen voran RTL mit seinem einschlägigen TV-Programm. Im öffentlich-rechtlichen KiKA gibt es keine Werbung. Zwar sehen wir gerade auch bei den Kindern eine starke Abwanderung aus dem linearen Fernsehen. Streaming-Angebote, etwa von Netflix oder Amazon, spielen auf dem Kinder-Werbemarkt derzeit aber keine Rolle. Gleiches gilt für die ohnehin deutlich anders gelagerten und ausgestalteten Social-Media-Angebote wie TikTok oder Snapchat, die sich schon aufgrund ihrer Altersgrenzen nicht an Kinder richten und deshalb auch keine speziell auf Kinder ausgerichteten Werbeflächen anbieten.“

Wie das Bundeskartellamt abschließend betont, habe man sich „wie für solche Fälle vorgesehen“ angesichts der medienrechtlichen Dimension des Vorhabens die Einschätzung der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) eingeholt. Dort habe man bezogen auf den Werbebereich eine ähnliche Meinung vertreten wie das Bundeskartellamt. Bezogen auf den Zuschauerbereich, vornehmliches Bewertungskriterium der KEK, habe man aufgrund von Alternativangeboten wie dem KiKA seitens der KEK keine Bedenken gegen den Zusammenschluss von Super RTL und Nickelodeon geäußert.