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Staatsanwaltschaft fordert zweites Verfahren gegen Depardieu

Noch bevor sich Gérard Depardieu im Oktober wegen des Vorwurfs eines sexuellen Übergriffs vor Gericht verantworten muss, drängen die französischen Strafverfolgungsbehörden nun auf einen weiteren Prozess – wegen der mutmaßlichen Vergewaltigung von Schauspielerin Charlotte Arnould.

Gérard Depardieu (Credit: IMAGO / ABACAPRESS / Alban Wyters)

Seit Jahren werden dem französischen Schauspielstar Gérard Depardieu wiederholt sexuelle Übergriffe und sogar Vergewaltigung vorgeworfen. Vorwürfe, die der Schauspieler stets vehement bestritt, die letztlich aber schwer genug wogen, die Staatsanwaltschaft im April zur Klageerhebung zu bewegen. Im Oktober, so die damalige Entscheidung, wird sich Depardieu wegen des Vorwurfs eines sexuellen Übergriffs am Set von „Les volets verts“ („The Green Shutter“) vor Gericht verantworten müssen.

Noch vor Prozessbeginn will die Staatsanwaltschaft nun die Weichen für ein zweites, separates Verfahren stellen – und hat die Einleitung eines Strafprozesses wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung beantragt. Eine Entscheidung, die nach jahrelangen Ermittlungen getroffen wurde: Denn schon vor rund sechs Jahren hatte Schauspielerin Charlotte Arnould dem französischen Star vorgeworfen, sie im August 2018 bei zwei Gelegenheiten vergewaltigt zu haben. 2019 wurde ein Ermittlungsverfahren zunächst eingestellt, doch Arnould drängte letztlich erfolgreich auf die Eröffnung einer neuerlichen Untersuchung im Jahr 2020.