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Einigung zu angemessenen Folgevergütungen im Synchronbereich

Der Bundesverband Synchronregie und Dialogbuch e.V. und Warner haben Gemeinsame Vergütungsregeln für Synchronregie und Synchrondialogbuch bei fremdsprachigen Kinofilmen abgeschlossen. Es ist in diesem Bereich die erste GVR mit einer deutschen Major-Tochter.

Der BSD und Warner Bros. haben sich über gemeinsame Vergütungsregeln geeinigt (Credit: BSD)

Der Bundesverband Synchronregie und Dialogbuch e.V. (BSD) und die Warner Bros. Entertainment GmbH haben Gemeinsame Vergütungsregeln (GVR) zu angemessenen Folgevergütungen für Synchronregie und Synchrondialogbuch bei fremdsprachigen Kinofilmen abgeschlossen. 

Die GVR gilt für Filme mit einer Kinoauswertung ab dem 01.01.2024 und ist im Synchronbereich die erste GVR mit einer deutschen Tochtergesellschaft eines US-Studios. Weitere Informationen zur GVR finden Sie unter www.bsd-synchron.de.

Der BSD ist nach eigenen Angaben mit mehr als 200 Mitgliedern die repräsentative Urhebervereinigung für Synchronregie und Synchrondialogbuch in Deutschland.